Die regelmäßige Wartung von kombinierten Rauch- und Feuerschutztüren/Toren ist entscheidend für ihre Zuverlässigkeit und gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Richtlinien gelten:
- Gesetzliche Vorgaben: In Deutschland ist mindestens eine jährliche Wartung durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben.
- Herstellerempfehlungen: Je nach Modell und Einsatzort können zusätzliche oder häufigere Wartungen empfohlen sein.
- Nutzungsintensität: Bei stark frequentierten Türen oder in besonderen Umgebungen (z.B. Industrieanlagen) können häufigere Inspektionen notwendig sein.
Bei der Wartung werden typischerweise folgende Punkte überprüft:
– Funktionsprüfung der Schließ- und ggf. Öffnungsmechanismen
– Kontrolle und ggf. Austausch der Dichtungen (sowohl für Rauch- als auch für Feuerschutz)
– Überprüfung der Verbindung zur Brandmeldeanlage (falls vorhanden)
– Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Verschleiß
– Test der Selbstschließfunktion
– Prüfung der Kennzeichnung und Beschilderung
– Kontrolle der feuerfesten Materialien und Beschichtungen
Zusätzlich zur jährlichen Hauptwartung empfehlen wir:
– Monatliche visuelle Inspektionen durch geschultes Hauspersonal
– Sofortige Überprüfung nach jeder Auslösung im Ernstfall oder bei Verdacht auf Fehlfunktion
Regelmäßige Wartung gewährleistet nicht nur die Sicherheit, sondern verlängert auch die Lebensdauer der kombinierten Schutzlösungen und kann kostspielige Reparaturen oder Ausfälle vermeiden.